WHISTLEBLOWER POLICY
Basierend auf der Richtline (EU) 2019/1937 der Europäischen Union hat Electroplast ein Whistleblower-System eingerichtet. Jegliche Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber können vollständig anonym Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex sowie Rechtsverstöße oder sonstige Anliegen intern über die Onlineplattform oder über den Postweg bzw. den Hausbriefkasten einbringen. Unsere Compliance und Personal Managerin Sonja Kraut wird in Abstimmung mit unserer externen Compliance Ombudsstelle umgehend allen Meldungen nachgehen und ein Verfahren einleiten.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber die es vorziehen eine externe Meldung einzubringen, können dies direkt bei unserer Compliance Ombudsstelle, Christian Angerbauer, c.angerbauer@acecon.at, vornehmen. Im Fall einer extern eingebrachten Meldung wird das Whistleblower-Verfahren bzw. das Ermittlungsverfahren ausschließlich extern durch Christian Angerbauer in Abstimmung mit der Geschäftsleitung abgewickelt.
Meldung können anonym erfolgen.
Jeder Meldung ist unmittelbar innerhalb von 7 Tagen nachzugehen. Dabei ist ein formales Verfahren einzuleiten und zu dokumentieren: Die Compliance Managerin und/oder die Compliance Ombudsstelle
- nehmen den Hinweis entgegen
- entscheiden ob ein Ermittlungsverfahren zur Überprüfung und Beurteilung der Relevanz des Hinweises eingeleitet wird
- entscheiden ob weitere Abteilungen, die Geschäftsleitung oder externe Berater am Verfahren beteiligt werden sollen
- entscheiden über einzuleitende Maßnahmen und überwachen deren Umsetzung
- erstellen einen Bericht an die Geschäftsleitung und die/den Hinweisgeber/in.
Die Compliance Managerin und die Compliance Ombudsstelle sind zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet und sind in Ihrer Tätigkeit weisungsfrei.